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   LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2011 - 4 Ta 2/11   

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https://dejure.org/2011,22099
LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2011 - 4 Ta 2/11 (https://dejure.org/2011,22099)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2011 - 4 Ta 2/11 (https://dejure.org/2011,22099)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 4 Ta 2/11 (https://dejure.org/2011,22099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung der PKH, Beiordnung eines Rechtsanwalts, konkludenter Antrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein durch einen Rechtsanwalt gestellter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe beinhaltet in aller Regel auch einen Antrag auf Beiordnung des Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2; ZPO § 139
    Stillschweigender Beiordnungsantrag bei anwaltlichem Prozesskostenhilfeantrag; Hinweispflicht des Gerichts bei Zweifel an stillschweigendem Beiordnungsantrag des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Niedersachsen, 24.09.1998 - 2 Ta 314/98

    Notwendigkeit eines ausdrücklichen Antrags auf Beiordnung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2011 - 4 Ta 2/11
    Es liegt daher, ohne dass dies ausdrücklich beantragt wird, vor dem Hintergrund der Antragstellung durch einen Prozessbevollmächtigten eine stillschweigende Beantragung der Beiordnung des jeweiligen Prozessbevollmächtigten vor (siehe dazu auch LAG Niedersachsen, Beschluss vom 24.09.1998 ­ 2 Ta 314/98 ­, zitiert nach JURIS Rn. 15).
  • LAG Hamm, 15.12.2014 - 14 Ta 510/14

    Antrag; Beiordnung; konkludenter Antrag; stillschweigender Antrag; Anzeige der

    Jedoch ist ein stillschweigender (konkludenter) Antrag nicht unzulässig (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 24. Januar 2011, 4 Ta 2/11, juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen, 24. September 1998, 2 Ta 314/98, MDR 1999, 190, II. der Gründe; OVG Saarland, 9. September 2011, 2 D 384/11, juris, Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg, 30. März 2010, 11 M 16/10, NJW 2010, 3795; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Auflage, 2014, Rn. 528; Musielak/Fischer, ZPO, 11. Auflage 2014, § 121 ZPO Rn. 5, Zöller/Geimer, ZPO, 30. Auflage, 2014, § 121 Rn. 14; a. A. - unzutreffend - LAG Schleswig-Holstein, 15. August 2003, 2 Ta 173/03, juris, Rn. 5).

    Vor dem Hintergrund der Antragstellung durch einen Prozessbevollmächtigten liegt eine solche stillschweigende Beantragung der Beiordnung selbst dann vor, wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 24. Januar 2011, 4 Ta 2/11, juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen, 24. September 1998, 2 Ta 314/98, MDR 1999, 190; II. der Gründe; OVG Berlin-Brandenburg, 30. März 2010, 11 M 16/10, NJW 2010, 3795; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 528; Musielak/Fischer, a. a. O., § 121 Rn. 5, Zöller/Geimer, a. a. O., § 121 Rn. 14).

  • LAG Hamm, 20.12.2022 - 14 Ta 194/22

    Anforderungen an die Beantragung der ergänzenden Prozesskostenhilfe für einen

    Eine solche stillschweigende Beantragung der Beiordnung liegt selbst dann vor, wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 24. Januar 2011 - 4 Ta 2/11 - juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen 24. September 1998 - 2 Ta 314/98 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg 30. März 2010 - OVG 11 M 16.10 - juris, Rn. 2).
  • LAG Hamm, 13.03.2023 - 14 Ta 35/23

    Konkludenter Antrag auf Prozesskostenhilfe im Rahmen des Vergleichsschlusses nach

    Eine solche stillschweigende Beantragung der Beiordnung liegt selbst dann vor, wenn kein Anwaltszwang besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 24. Januar 2011 - 4 Ta 2/11 - juris, Rn. 8; LAG Niedersachsen 24. September 1998 - 2 Ta 314/98 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg 30. März 2010 - OVG 11 M 16.10 - juris, Rn. 2).
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